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Google lockert Datenschutz für Gmail & Co.: Liest Gemini jetzt mit?

Datenstrom von der digitalen
BP | KI-generiert mit ChatGPT Datenstrom von der digitalen "Mail" zum Werbe-Megafon
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Aktualisiert
Lesezeit4 Min · 720 Wörter

Google hat sein Werbeversprechen zu Gmail, Drive und Fotos stillschweigend aufgeweicht. Aus „niemals“ wurde „nicht ohne Freigabe“ und die Grenze ist unschärfer, als es klingt.

Google hat seiner Datenschutzerklärung eine Klausel hinzugefügt, die eine jahrelange Zusage relativiert. Noch am 12. Oktober 2026 stand dort, wie Policies in der archivierten Fassung dokumentiert, ein klares Versprechen: keine personalisierte Werbung auf Basis von Inhalten aus Drive, Gmail oder Google Fotos. Seit dem 16. Oktober gilt eine Ausnahme. Werden Daten aus diesen Diensten anderen, werbeunterstützten Google-Diensten zugänglich gemacht, darf Google sie eben doch für Anzeigen nutzen. Wie Heise berichtet, betrifft das vor allem Nutzer, die Apps wie Gmail oder Kalender mit Gemini oder dem KI-Modus der Suche verknüpft haben.

Die gute Nachricht zuerst: Niemand wacht morgen auf und findet plötzlich Werbung für Katzenfutter, weil er neulich eine Tierarztrechnung per Mail bekommen hat. Der neue Werbeweg setzt eine aktive Verbindung voraus, Nutzer müssen Inhalte-Apps freigeben und diese Verbindung lässt sich laut Google jederzeit wieder trennen. Wer Gemini bittet, eine per Mail bestätigte Flugbuchung automatisch in den Kalender einzutragen, braucht genau diese Freigabe, erklärt Heise. Die Funktion heißt Personal Intelligence und soll laut Google-Supportdokumenten im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz, in Großbritannien, in Australien und in Nigeria derzeit nicht verfügbar sein.

Die Lücke zwischen Text und Technik

Hier liegt die erste Pointe der Geschichte: Die neue, weichere Klausel steht bereits in der deutschen Datenschutzerklärung, obwohl die dazugehörige Funktion in Deutschland offiziell noch gar nicht nutzbar ist. Google hat also die Regel schon mal angepasst, bevor das Werkzeug dafür hierzulande überhaupt scharf geschaltet ist. Das ist ein Indiz dafür, wie Konzerne Spielräume lieber zu früh als zu spät in ihre eigenen Regelwerke schreiben. Für die USA, wo Personal Intelligence bereits läuft, wird es konkreter.

Laut Heise kann die Google-Suche „Zusammenfassungen, Auszüge und Schlussfolgerungen“ aus verbundenen E-Mails und anderen Inhalten für personalisierte Antworten nutzen; dieselben Informationen, so Google, könnten auch für Anzeigen herangezogen werden. Google bestätigt zudem laut 9to5Google einen laufenden Test von Werbung im KI-Modus für Nutzer mit verbundenen Apps. Wie viele Menschen betroffen sind oder wie stark sich das auf tatsächliche Anzeigen auswirkt, bleibt offen.

Werbetreibende sehen nichts, Google schon

Google betont, Werbetreibende erhielten keinen direkten Zugriff auf Gmail oder Fotos. Das stimmt vermutlich, beantwortet aber die eigentliche Frage nicht. Denn der Konzern selbst darf aus verbundenen Inhalten offenbar sehr wohl Rückschlüsse ziehen und diese für die Anzeigenauswahl verwenden. Der Unterschied zwischen „Werbekunden sehen die Mail nicht“ und „Google nutzt die Mail nicht für Werbung“ ist nicht trivial, sondern der eigentliche Taschenspielertrick der neuen Formulierung. Einmal verbunden, gilt die Freigabe laut Google-Suchhilfe nicht nur für den KI-Modus, sondern für sämtliche „Search services“; von der klassischen Suche über Discover, Maps und Shopping bis zu Flights, Hotels, Translate und News.

Das ist eine deutlich breitere Berechtigung, als es der Klick auf „App verbinden“ vermuten lässt. Gmail selbst bleibt davon laut Google ausgenommen: Für Anzeigen innerhalb von Gmail würden E-Mail-Inhalte weiterhin nicht verarbeitet. Betroffen ist der Umweg über andere Google-Dienste. Gegensteuern lässt sich zumindest formal: Verbundene Apps können in den Suchdiensteinstellungen wieder getrennt, personalisierte Werbung im My Ad Center deaktiviert werden. Google weist allerdings selbst darauf hin, dass das Abschalten der Werbepersonalisierung nicht automatisch auch personalisierte Empfehlungen in der Suche beendet; zwei Schalter für ein Problem, das sich wie eines anfühlt.

Business Punk Check

Google hat kein Geheimnis gebrochen, sondern ein Kleingedrucktes nachjustiert. Aus einer uneingeschränkten Zusage wurde eine bedingte und die Bedingung heißt „aktive Freigabe durch Nutzer“, nicht „automatischer Datenklau“. Wer seine Mail-App nie mit Gemini oder dem KI-Modus verbindet, bleibt von der neuen Klausel praktisch unberührt.

Das macht die Aufregung nicht falsch, aber präziser formulierbar. Spannend wird die Geschichte dort, wo Google selbst unscharf bleibt: Zusammenfassungen und Schlussfolgerungen aus Gmail-Inhalten gelten offenbar nicht als „Inhalt“ im Sinne des alten Versprechens, können aber trotzdem in die Anzeigenlogik einfließen. Diese Unterscheidung ist juristisch elegant und für Nutzer kaum nachvollziehbar. Ob eine Datenschutzbehörde das genauso elegant findet, ist bislang unbeantwortet und genau da sollte die nächste Recherche ansetzen.

Quellen: Heise, Policies, 9To5Google, KI-unterstützt

Portrait Uli Weißgerber

Uli Weißgerber

Seit über 25 Jahren verbindet er Medien, Marketing und Technologie. Von Sport1.de über ProSiebenSat.1 und Bertelsmann bis zur Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle. Mit getperformance revolutionierte er das TV-Tracking und brachte Marken wie Trivago ins Fernsehen. Als Unternehmer entwickelt er mit seinem Team maßgeschneiderte CIS – Content Impact Services und bespielt damit unter anderem digitale Plattformen wie Promipool, Buzzfeed.de und Business-Punk.com.