Elterngeld-Erhöhung: 100 Euro mehr gegen 38 Prozent Verlust
Erstmals seit 2007 steigt das Elterngeld. Doch die Erhöhung um maximal 100 Euro trifft auf einen Kaufkraftverlust von 38 Prozent. Wer zahlt die Differenz?
Sieben Milliarden Euro gibt der Staat jährlich für das Elterngeld aus, 1,6 Millionen Menschen beziehen es. Trotzdem hat die Leistung seit ihrer Einführung 2007 rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt. Jetzt reagiert das Bundesfamilienministerium erstmals mit einer Erhöhung, doch die Rechnung geht nicht ganz auf.
Der Mindestsatz soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro, wie das Ministerium in Berlin mitteilte. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung, beschlossen ist noch nichts. Für Unternehmen und Personalabteilungen ist das mehr als eine Randnotiz: Jede Änderung bei Lohnersatzleistungen wirkt sich auf Elternzeitplanung und Personalkosten aus.
Hundert Euro gegen Inflation
Die Kernzahl bleibt ernüchternd. Eine Erhöhung von maximal 100 Euro soll einen Kaufkraftverlust kompensieren, der laut Bild über zwei Jahrzehnte deutlich größer ausfällt. Die Mathematik der Haushaltspolitik zeigt hier ihre Grenzen: Sparvorgaben und Inflationsausgleich lassen sich nicht gleichzeitig maximieren. Seit 2007 wurde am Mindest- und Höchstsatz nichts verändert, während Löhne, Mieten und Lebenshaltungskosten über zwei Jahrzehnte gestiegen sind. Dass nun ausgerechnet ein Betrag von maximal 100 Euro als Ausgleich präsentiert wird, wird von Kritikern als Beleg für die Kluft zwischen politischer Symbolik und ökonomischer Realität gewertet.
Familienministerin Karin Prien (CDU) verteidigt den Kompromiss. In der Koalition sei „eine gute Lösung“ gelungen, man habe das Elterngeld „strukturell weiterentwickelt“ und zugleich den Haushalt im Blick behalten, um Steuerzahlende nicht zusätzlich zu belasten, so Prien laut T Online. Die ursprünglich geplante Kürzung der Bezugsdauer von 14 auf zwölf Monate ist vom Tisch, nachdem sie auf deutliche Kritik gestoßen war. Ab November 2027 sollte die Bezugsdauer eigentlich gekürzt werden, so der ursprüngliche Referentenentwurf aus Priens Haus. Dass dieser Plan nun zurückgenommen wurde, gilt als politisches Zugeständnis an Kritiker, die eine Verkürzung als familienfeindlich werteten.