Elterngeld-Erhöhung: 100 Euro mehr gegen 38 Prozent Verlust
Väter als Zielgruppe der Reform
Strukturell verändert sich mehr als nur der Betrag. In den ersten vier Bezugsmonaten erhalten beide Elternteile künftig 80 Prozent des Nettoverdienstes statt bisher rund 65 Prozent, für weitere Monate sind 50 Prozent vorgesehen. Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen fließen neu in die Berechnung ein, gedeckelt bei maximal 1.900 Euro monatlich. Das Ministerium erhofft sich davon einen „echten Anschub für mehr Partnerschaftlichkeit“, wie es in den Unterlagen heißt. Übersetzt heißt das: Väter sollen sich finanziell attraktiver in die frühe Familienphase einbringen. Ergänzend fällt die Begrenzung des gleichzeitigen Bezugs weg, beide Elternteile können wieder unbegrenzt parallel Elterngeld beziehen, etwa in den ersten vier Monaten gemeinsam.
Nach der letzten Reform war das eingeschränkt worden, Eltern konnten laut T Online nur für einen Monat innerhalb des ersten Lebensjahrs gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Diese Einschränkung fällt nun komplett weg, was gerade für Paare mit Doppelverdienst-Modell praktische Flexibilität zurückbringt. Der Geschwisterbonus für Mehrkindfamilien soll zudem länger gezahlt werden, was besonders größere Haushalte finanziell entlastet. An der Struktur des Basiselterngelds selbst ändert sich dagegen wenig: Es bleibt bei 14 Monaten, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate nehmen, die übrigen sechs Monate lassen sich flexibel untereinander aufteilen. Auch Alleinerziehende behalten den Anspruch auf bis zu 14 Monate.
Verwaltung soll schneller werden
Ein weiterer Baustein betrifft den Verwaltungsaufwand, der laut Focus reduziert werden soll, damit das Elterngeld schneller bei den Familien ankommt. Für den Mittelstand, der Elternzeiten organisatorisch auffangen muss, wäre das ein spürbarer Vorteil: Planbarkeit zählt hier oft mehr als die absolute Betragshöhe. Eine schnellere Bearbeitung reduziert zudem den administrativen Druck auf Personalabteilungen, die Übergangszeiten bis zur Auszahlung bislang überbrücken mussten.
Die Dimension der Reform zeigt sich in den Empfängerzahlen: 2024 erhielten 290.105 Personen den Höchstbetrag, 349.157 den Mindestsatz, bei insgesamt 1,6 Millionen Beziehenden. Zum Vergleich: 2021 lag die Gesamtzahl der Empfänger laut Bundesregierung noch bei mehr als 1,8 Millionen, die Zahl der Beziehenden ist also bereits rückläufig. Ein Inkrafttermin der Reform steht noch nicht fest, was Unternehmen bei der langfristigen Personalplanung weiterhin vor Unsicherheit stellt.
Business Punk Check
Hundert Euro mehr klingen nach Fortschritt, sind aber gegen einen Kaufkraftverlust von 38 Prozent seit 2007 kaum mehr als ein Pflaster. Die Bundesregierung verkauft einen fiskalisch vorsichtigen Kompromiss als strukturelle Modernisierung, während die eigentliche Rechnung, der jahrzehntelange Inflationsverzicht, unbezahlt bleibt. Das ist Haushaltspolitik mit PR-Verpackung. Für Unternehmen zählt trotzdem, was konkret kommt: planbare Elternzeiten, ein stärkerer Anreiz für Väter zur Teilzeitreduktion in Partnerschaften und ein Gesetzentwurf, der noch die regierungsinterne Abstimmung durchlaufen muss. Arbeitgeber, die schon jetzt auf Partnerschaftlichkeit in der Elternzeitplanung setzen, positionieren sich frueh. Für Unternehmen, die abwarten, stellt sich die Frage der Personalplanung weiterhin, da ein Inkrafttreten noch offen ist.
Auf einen Blick
- Der Mindestsatz beim Elterngeld soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro.
- Die geplante Kürzung der Bezugsdauer von 14 auf zwölf Monate ist vom Tisch, die Bezugsdauer bleibt bei 14 Monaten.
- In den ersten vier Monaten sollen beide Elternteile künftig 80 Prozent des Nettoverdienstes statt rund 65 Prozent erhalten.
- Laut Institut der deutschen Wirtschaft hat das Elterngeld seit 2007 rund 38 Prozent an Kaufkraft verloren, der Gesetzentwurf befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung.