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Chef diktiert den Look: Was ist erlaubt?

Insoweit dürfen Arbeitgeber den Look der Arbeitnehmer bestimmen
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Ein gutes Beispiel ist die Einführung einer einheitlichen Dienstkleidung, um eine „Corporate Identity“ zu wahren. Doch wie weit darf der Chef gehen? Darf er auch über Frisur oder Tattoos entscheiden? Der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Volker Görzel, gibt für „omnibusrevue.de“ Einblicke in die rechtlichen Grenzen.

Wenn die Hose die Kündigung bringt

Ein aufsehenerregender Fall vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf zeigt, dass Arbeitgeber durchaus Vorschriften zur Arbeitskleidung machen dürfen. Ein Mitarbeiter wurde entlassen, weil er statt der vorgeschriebenen roten Hose eine schwarze trug. Das Gericht bestätigte die Kündigung und setzte damit ein Zeichen, dass in bestimmten Fällen die Kleidungsvorschrift des Arbeitgebers Vorrang hat.

Mitarbeitende mit direktem Kundenkontakt müssen oft strengere Vorgaben einhalten. Das betrifft vor allem das Erscheinungsbild während der Arbeitszeit und ist in der Regel rechtens, solange es das Privatleben nicht berührt.

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