work wise · Arbeitgeber

Chef diktiert den Look: Was ist erlaubt?

Insoweit dürfen Arbeitgeber den Look der Arbeitnehmer bestimmen
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Wichtig ist, dass Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild nicht diskriminierend sind. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet Schutz vor Benachteiligung aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Klare Regeln schaffen

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Kleidungsvorschriften vor ab im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt werden. Dann ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer alles klar. Arbeitnehmer riskieren außerdem keine Abmahnung oder Kündigung wegen ihres äußeren Erscheinungsbilds. Auch der Betriebsrat darf mitbestimmen, ob es Anforderungen, etwa bezüglich Dienstkleidung, gibt, oder nicht.

Die Frage, wie weit das Mitspracherecht des Arbeitgebers beim Aussehen der Mitarbeitenden reicht, ist komplex. Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Voraussetzungen das Erscheinungsbild regulieren, müssen dabei jedoch stets die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeitenden wahren. Eine gute Begründung und klare, diskriminierungsfreie Regeln sind entscheidend.

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