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Teilrente-Trick: Ab 2027 kostet der 99,99-Prozent-Hack

CDU und SPD im Clinch um Rentenpläne
Shutterstock CDU und SPD im Clinch um Rentenpläne
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Der Teilrente-Trick galt als besonders effektive Lücke der Altersvorsorge. Ab 2027 schließt sie der Gesetzgeber.

Beispielsweise zwanzig Cent Verzicht im Monat, dafür voller Krankengeldschutz: Dieser Deal war bislang legal, lukrativ und fast schon zu gut, um wahr zu sein. Ab 1. Januar 2027 ist damit Schluss.

Für Versicherte, die heute noch auf den sogenannten 99,99-Prozent-Trick setzen, aendert sich die Ausgangslage in den naechsten Wochen.

Der Trick mit der Teilrente

Die gesetzliche Rente kennt kein Alles-oder-nichts-Prinzip. Sobald das Renteneintrittsalter erreicht und die Wartezeit erfüllt ist, haben Versicherte zwar grundsätzlich Anspruch auf die volle Altersrente, laut Mainpost können sie ihre Rente aber auch in Stufen zwischen 10 und 99,99 Prozent abrufen. Geregelt ist das in § 42 SGB VI, der die Teilrente ausdrücklich mit mindestens zehn Prozent der Vollrente definiert. Bei einer Altersrente von 1.000 Euro müssen demnach wenigstens 100 Euro bezogen werden, nach oben hin lässt der Gesetzgeber laut Deutscher Rentenversicherung bis zu 99,99 Prozent zu. Der Clou liegt genau in dieser Obergrenze. Wer knapp unter der Vollrente bleibt, gilt formal weiterhin als Teilrentner und sichert sich damit Vorteile, die Vollrentnern verwehrt sind, besonders beim Krankengeld. Der Wechsel zwischen Teil- und Vollrente ist dabei laut Ihre Vorsorge jederzeit möglich, was die Flexibilität des Modells erst richtig attraktiv macht.

Das Beispiel aus der Praxis zeigt die Hebelwirkung. Bei einer Vollrente von 2.000 Euro bedeutet eine 99,99-Prozent-Teilrente einen Verzicht von gerade einmal 20 Cent im Monat, wie Ihre Vorsorge dokumentiert. Für diesen Minimalbetrag blieb der volle gesetzliche Anspruch auf Krankengeld erhalten, obwohl die Rente faktisch schon floss. Auch bei Abschlägen zahlt sich die Teilrente aus, vor allem für Versicherte, die vorzeitig aussteigen wollen. Eine vorgezogene Altersrente lässt sich laut Mainpost frühestens mit 63 Jahren beantragen, bei Schwerbehinderung sogar noch früher. Wer zwei Jahre früher in Rente geht, muss mit 7,2 Prozent Abschlag rechnen. Bei einer Rente von 1.621 Euro sind das 117 Euro weniger. Wird nur die halbe Rente abgerufen, fällt der Abschlag auch nur auf diese Hälfte an, macht in diesem Rechenbeispiel ein Minus von 58 Euro statt 117 Euro. Wer daneben weiter versicherungspflichtig arbeitet, erwirbt zusätzliche Rentenansprüche, die das Minus aus dem Abschlag häufig mehr als ausgleichen. Umgekehrt gilt: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und die Rente über die Teilrente zurückhält, kassiert auf den nicht abgerufenen Anteil laut T Online Zuschläge von 0,5 Prozent pro Monat, was die spätere Vollrente erhöht.

Krankengeld-Lücke wird geschlossen

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, in Kraft getreten am 30. Juli 2026, wie T Online berichtet. Ab 1. Januar 2027 entfällt der Krankengeldanspruch, sobald die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente ausmacht, also 66,66 Prozent überschreitet. Der 99,99-Prozent-Hack wird damit rechtlich unmöglich, § 50 SGB V wird entsprechend erweitert. Unberührt bleibt laut T Online die sechswöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall, betroffen ist ausschließlich das Krankengeld, das danach einsetzt. Mehr als 1,3 Millionen Altersrentner arbeiten derzeit neben ihrer Rente weiter, rund 300.000 davon sozialversicherungspflichtig, so T Online.

Nur diese Gruppe hatte überhaupt Zugriff auf den Trick, denn nur sie besitzt einen potenziellen Krankengeldanspruch. Wie viele von ihnen tatsächlich die 99,99-Prozent-Variante nutzten, ist statistisch nicht erfasst. Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen von rund 30 Mio. Euro pro Jahr. Betroffene haben laut T Online drei Optionen: Die Teilrente auf maximal zwei Drittel absenken und den Krankengeldanspruch behalten, den Wegfall akzeptieren und stattdessen Rücklagen aus dem Arbeitseinkommen bilden, oder eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, die bei Vorerkrankungen allerdings oft teuer oder gar nicht verfügbar ist.

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