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Teilrente-Trick: Ab 2027 kostet der 99,99-Prozent-Hack

CDU und SPD im Clinch um Rentenpläne
Shutterstock CDU und SPD im Clinch um Rentenpläne
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Pflegende Rentner trifft es doppelt

Auch pflegende Angehörige nutzen den Trick bislang geschickt. Wer Angehörige mit mindestens Pflegegrad 2 betreut, kann laut Mainpost grundsätzlich Rentenansprüche erwerben. Das gilt allerdings nicht für Rentner, die bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben und ihre volle Rente beziehen, denn diese Gruppe gilt gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI als versicherungsfrei und kann keine neuen Ansprüche mehr sammeln.

Eine Teilrente von 99,99 Prozent reichte bislang aus, um dieser Versicherungsfreiheit zu entgehen und über die Pflegekasse weiter Beiträge zu sammeln. Ein Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz sieht laut Ihre Vorsorge vor, auch diese Lücke zum 1. Januar 2027 zu schließen. Der Entwurf ist noch nicht geltendes Recht, Betroffene sollten die Gesetzgebung aber im Blick behalten. Wer seine Teilrente umstellen will, muss den Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.

Business Punk Check

Der 99,99-Prozent-Trick war nie ein Geheimtipp für Insider, sondern simple Mathematik: Minimalverzicht gegen maximalen Sozialleistungsschutz. Genau diese Rechnung macht der Gesetzgeber jetzt zunichte, nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil der Trick strukturell zu billig war, um ihn dauerhaft zuzulassen. Wer glaubt, Altersvorsorge sei ein starres System ohne Gestaltungsspielraum, hat die Teilrente nie verstanden. Entscheiderinnen und Entscheider nahe am Rentenalter stehen jetzt vor einer echten Frist: Wer die 99,99-Prozent-Variante heute nutzt, steht bis Jahresende vor der Frage, ob eine Absenkung der Teilrente, der Aufbau von Rücklagen oder eine private Absicherung infrage kommt. Wer die Gesetzesänderung verschläft, verliert nicht nur einen cleveren Hack, sondern im Ernstfall echten Versicherungsschutz. Smart Money bedeutet hier vor allem: rechtzeitig rechnen, nicht erst am 31. Dezember 2026.

Auf einen Blick

  • Der 99,99-Prozent-Trick erlaubte bislang vollen Krankengeldanspruch bei minimalem Rentenverzicht, etwa 20 Cent bei einer Vollrente von 2.000 Euro.
  • Ab 1. Januar 2027 entfällt der Krankengeldanspruch, sobald die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt, geregelt im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
  • Betroffene müssen einen Antrag zur Umstellung spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.
  • Ein separater Referentenentwurf könnte 2027 auch den Vorteil der Teilrente für pflegende Angehörige streichen, ist aber noch nicht geltendes Recht.

Quellen: Mainpost, T Online, Ihre Vorsorge, KI-unterstützt

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