Zuschüsse beantragen: So kann die Rente aufgestockt werden
764.000 Menschen beziehen Grundsicherung im Alter, Rekordwert. Doch laut Studie lässt die Mehrheit der Berechtigten Geld liegen. Eine Systemlücke mit Milliarden-Dimension.
764.000 Rentnerinnen und Rentner bezogen im Dezember 2025 Grundsicherung im Alter, ein neuer Höchststand, wie das Statistische Bundesamt im März 2026 mitteilte. Gleichzeitig verzichtet laut Deutschem Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung ein Großteil der Berechtigten auf genau diese Leistung. Was wie ein Widerspruch klingt, ist in Wahrheit ein strukturelles Problem des deutschen Sozialstaats: Ansprüche existieren, aber kaum jemand holt sie automatisch ab. Bis zu 60 Prozent der Anspruchsberechtigten nehmen die Grundsicherung nicht in Anspruch, so das Institut laut Zdfheute. Henriette Wunderlich, Referentin für Sozialpolitik beim Sozialverband Deutschland, nennt einen zentralen Grund: „Sie haben Angst, dass auf das Geld der Kinder zugegriffen wird.“ Dabei greift der sogenannte Unterhaltsrückgriff erst ab einem Jahreseinkommen der Angehörigen von 100.000 Euro, wie Wunderlich betont.
Diese Fehlannahme allein dürfte laut Sozialverband einen erheblichen Teil der Nichtinanspruchnahme erklären, denn die tatsächliche Einkommensschwelle liegt für die allermeisten Angehörigen außer Reichweite. Dabei zeigt der Blick auf die Regelsätze, wie knapp die Grenzen gezogen sind. Für Alleinstehende liegt der Regelbedarf 2026 unverändert bei 563 Euro monatlich, hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe etwa bei anerkannter Schwerbehinderung. Anders als beim Bürgergeld entfällt bei der Grundsicherung im Alter die Pflicht zur Arbeitssuche, da sie sich ausdrücklich an Menschen im Rentenalter richtet. Laut Deutscher Rentenversicherung kommt bei einem Einkommen unter 924 Euro eine Antragsprüfung infrage, da Einkommen und Vermögen im Zuge der Antragstellung ohnehin vom Sozialamt kontrolliert werden.
Antragspflicht als Hürde
Anders als der automatische Grundrentenzuschlag, den die Deutsche Rentenversicherung ohne Antrag prüft und der im Schnitt 97 Euro monatlich bringt, müssen Grundsicherung, Wohngeld, Krankenversicherungszuschuss und Pflegekassen-Zuschuss aktiv beantragt werden. Diese Antragslogik produziert laut Buerger Geld systematisch Nichtinanspruchnahme, weil Betroffene die Leistungen schlicht nicht kennen oder die Hürden scheuen. Rund 13 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner haben laut Bundesarbeitsministerium Anspruch auf den Grundrentenzuschlag, der bei maximal rund 418 Euro monatlich liegt, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten und geringe Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,8 pro Jahr vorliegen. Auch beim Zuschuss zur Krankenversicherung zeigt sich dasselbe Muster. Wer freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist, kann bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen, der sich an einem festen Prozentsatz der Bruttorente von 8,55 Prozent orientiert, wobei höchstens die Hälfte der tatsächlichen Beitragslast übernommen wird.
Bei privat Versicherten summiert sich das laut Buerger Geld auf mehrere hundert Euro im Jahr, die ungenutzt bleiben, weil der Zuschuss gesondert beantragt werden muss und nicht wie andere Rentenbestandteile automatisch berücksichtigt wird. Ähnlich verhält es sich beim Pflegekassen-Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bei anerkanntem Pflegegrad sind pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro für bodengleiche Duschen, Treppenlifte oder Haltegriffe möglich, eine Leistung, die gerade Alleinstehende selten abrufen, weil sie eher mit Pflegediensten als mit baulichen Zuschüssen assoziiert wird. 18,3 Prozent der Menschen ab 65 Jahren gelten laut Zdfheute als armutsgefährdet oder betroffen. Besonders betroffen seien Frauen und Solo-Selbstständige. Wunderlich erklärt: „Besonders gefährdet ist, wer größere Lücken im Renten-Versicherungsverlauf hat.“ Für diese Gruppe bedeutet das Antragsprinzip, dass staatliche Hilfe faktisch an Bürokratiekompetenz geknüpft ist.