Zuschüsse beantragen: So kann die Rente aufgestockt werden
Wohngeld schließt die Lücke
Zwischen Grundsicherung und Mittellosigkeit klafft eine Zone, in der viele Alleinstehende hängenbleiben: zu viel Einkommen für Sozialhilfe, zu wenig für die Miete. Hier greift Wohngeld, das laut Buerger Geld durchschnittlich rund 380 Euro monatlich beträgt und sich nach Einkommen, Mietstufe und Haushaltsgröße richtet. Für Eigentümer existiert alternativ der Lastenzuschuss, der auch laufende Kreditraten berücksichtigt. Grundsicherungsempfänger sind vom Wohngeld ausgeschlossen, da ihre Unterkunftskosten bereits über das Sozialamt abgedeckt sind, beide Systeme schließen sich also gegenseitig aus. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein 72-jähriger Rentner aus Essen zahlt bei einer Nettorente von 1.180 Euro eine Warmmiete von 610 Euro.
Sein Einkommen liegt zu hoch für Grundsicherung, aber zu knapp für die Mietbelastung. Nach Antrag und Vorlage von Rentenbescheid sowie Mietbescheinigung sinkt seine Belastung deutlich, ohne dass er auf Sozialhilfe angewiesen bleibt. Genau solche Fälle, in denen Betroffene weder arm genug für die Grundsicherung noch wohlhabend genug für eine entspannte Miete sind, bleiben laut Buerger Geld häufig unentdeckt, weil Wohngeld in der öffentlichen Wahrnehmung stärker mit jüngeren Mieterhaushalten verbunden wird als mit Senioren. Zusätzlich unterschätzt wird der Grundrenten-Freibetrag: Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweist, darf innerhalb der Grundsicherung 100 Euro plus 30 Prozent des darüberliegenden Betrags, gedeckelt auf 281,50 Euro, anrechnungsfrei behalten. Dieser Freibetrag wird nicht automatisch geprüft, sondern muss separat geltend gemacht werden, ein häufiger Grund laut Sozialverbänden, warum Berechtigte zu wenig Grundsicherung erhalten.
Rentenerhöhung wird angerechnet
Mehr als 21 Millionen Menschen profitierten seit Juli 2026 von einer Rentenerhöhung um 4,24 Prozent. Für Grundsicherungsempfänger wird diese Erhöhung jedoch vollständig als Einkommen angerechnet, so Buerger Geld. Wer bislang knapp über der Bedürftigkeitsgrenze lag, kann dadurch aus dem Leistungsbezug fallen, ohne real mehr Geld zur Verfügung zu haben.
Für Alleinstehende, die ohnehin Wohnkosten, Energie und Versicherungen aus einer einzigen Rente finanzieren müssen, verschärft diese Anrechnungslogik die ohnehin knappe Haushaltsplanung zusätzlich. Für das kommende Jahr wird laut Zdfheute eine weitere Rentenanhebung um rund 3,5 Prozent erwartet, schwächer als im laufenden Jahr.
Business Punk Check
Ein Sozialstaat, der Milliarden für Leistungen bereithält, die er nicht proaktiv auszahlt, betreibt im Kern eine stille Sparpolitik auf Kosten der Ärmsten. Die Antragslogik bei Grundsicherung, Wohngeld und Pflegezuschuss wirkt wie ein eingebauter Filter gegen Inanspruchnahme, während der automatische Grundrentenzuschlag zeigt, dass es technisch längst anders ginge. Für Kommunen, Sozialverbände und digitale Antragsdienstleister entsteht daraus ein konkretes Geschäftsfeld: Wer Bürokratie-Lotsen, automatisierte Anspruchsprüfungen oder Beratungsplattformen für Senioren baut, adressiert einen Markt mit Millionen ungenutzter Ansprüche. Die offene Frage für Entscheider in Sozialverwaltung und Civic-Tech lautet, ob freiwillige Digitalangebote reichen oder ob erst eine automatisierte Prüfpflicht wie bei der Grundrente die Lücke schließt.
Auf einen Blick
- 764.000 Rentnerinnen und Rentner bezogen im Dezember 2025 Grundsicherung im Alter, ein Höchststand laut Statistischem Bundesamt.
- Bis zu 60 Prozent der Anspruchsberechtigten nehmen die Grundsicherung laut Studie des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung nicht in Anspruch.
- Der Grundrentenzuschlag wird automatisch geprüft, Grundsicherung, Wohngeld und Pflegekassen-Zuschuss müssen dagegen aktiv beantragt werden.
- Die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent seit Juli 2026 wird bei bestehender Grundsicherung vollständig angerechnet und kann Betroffene aus dem Leistungsbezug drängen.
Quellen: Buerger Geld, Zdfheute, KI-unterstützt