GKV-Reform Beihilfe: Bund spart doppelt, Beamte zahlen drauf
Der Grund liegt im Konstruktionsunterschied beider Systeme: Kassenpatienten zahlen feste Pauschalen, Beamte reichen Privatrechnungen ein, von denen der Dienstherr nur einen prozentualen Anteil übernimmt, während der Rest über die private Krankenversicherung abgedeckt wird. Die Einsparungen aus der GKV-Reform lassen sich deshalb nicht einfach eins zu eins in die Beihilfe übertragen. Die Beihilfe darf zudem wegen des Alimentationsprinzips nicht beliebig gekürzt werden, der Staat ist seinen Beamten gegenüber zu einer angemessenen Versorgung verpflichtet.
Gewerkschaften warnen vor roter Linie
Der Deutsche Beamtenbund hatte bereits im Sommer gewarnt. Dbb-Bundesvorsitzender Volker Geyer sprach damals von einer „roten Linie“ und mahnte, Beamte dürften nicht zum Bauernopfer einer Gerechtigkeitsdebatte werden, die sich eigentlich an anderer Stelle entscheiden müsste, wie Oeffentlicher Dienst News schreibt.
Die Gewerkschaften verweisen zudem auf die eigentliche Ursache des GKV-Defizits: versicherungsfremde Leistungen, vor allem Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfänger in Höhe von jährlich rund 10 bis 13 Mrd. Euro, die aktuell von den Beitragszahlern mitfinanziert werden. Dbb und ver.di fordern stattdessen eine Finanzierung über den Bundeshaushalt, also über Steuermittel statt über Beiträge und Zuzahlungen. Aus ihrer Sicht greift die von der Politik bemühte Gerechtigkeitsdebatte zu kurz, solange diese strukturelle Schieflage unangetastet bleibt.
Der Bund spart doppelt mit
Brisant wird es mit Blick auf die Staatskasse. Weil Ausgaben für Kliniken und Arzneimittel gedeckelt werden, muss der Bund laut Berechnungen bis 2030 jährlich bis zu 300 Mio. Euro bei Krankenhausbehandlungen und 200 Mio.
Euro bei Arzneimitteln weniger an Beihilfe zuschießen. Gleichzeitig steigt die Zuzahlung der eigenen Beschäftigten. Der Staat spart also auf beiden Seiten des gleichen Produkts, einmal durch die gedeckelten Gesamtausgaben, einmal durch den höheren Eigenanteil der Beamten selbst.
Ehepartner könnten als Nächstes folgen
Gewerkschaften befürchten, dass die „wirkungsgleiche Belastung“ noch weitere Bereiche erfasst, etwa die Beihilfeberechtigung für Ehepartner. In der GKV wurde die beitragsfreie Mitversicherung bereits eingeschränkt, ein Modell, das Unionspolitiker wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann auch für die Beihilfe gefordert hatten. Ob die Länder hier mitziehen, ist offen, zumal schon die aktuelle Reform zeigt, wie unterschiedlich Bund und Länder das Tempo setzen. Die Debatte um den Weg von Beamten in die gesetzliche Kasse ist dabei nicht neu. Schon 2019 zeigte eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses unter Vorsitz von Andrea Lindholz, wie tief gespalten Fachleute und Fraktionen beim dualen System aus PKV und GKV sind.