GKV-Reform Beihilfe: Bund spart doppelt, Beamte zahlen drauf
Die Linksfraktion forderte damals in einem Antrag, Beamten auf Wunsch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse zu ermöglichen, anstatt sie faktisch auf die private Versicherung festzulegen. Begründet wurde dies damit, dass Beamte ihren Beihilfeanspruch nicht für GKV-Beiträge geltend machen können und in der gesetzlichen Kasse den vollen Beitragssatz allein tragen müssten. Als Vorbild diente das Hamburger Modell. Der Vorstoß stieß bei Sachverständigen auf geteiltes Echo, zwischen Zuspruch und klarer Ablehnung durch Vertreter des Beamtenbunds, der das bisherige Nebeneinander von Beihilfe und privater Vollversicherung verteidigte. Genau dieser Grundkonflikt, ob Beamte stärker in das umlagefinanzierte System einbezogen werden sollten, prägt bis heute die Auseinandersetzung um jede neue Kürzungsrunde.
Business Punk Check:
Die Bundesregierung verkauft die GKV-Reform als Gerechtigkeitsprojekt, das Beamte und Kassenpatienten gleichstellt. Tatsächlich spart der Bund an zwei Stellen gleichzeitig: Er zahlt bis 2030 jährlich bis zu 500 Mio. Euro weniger Beihilfe und lässt die eigenen Beschäftigten die Differenz über höhere Zuzahlungen ausgleichen. Das ist keine Gleichbehandlung, sondern eine Verlagerung der Haushaltskonsolidierung auf die Belegschaft des öffentlichen Dienstes.
Für Beamte in Ländern mit zögerlicher Haltung entscheidet sich jetzt, wie lange sie von der föderalen Verzögerung profitieren. Wer in der Bundesverwaltung arbeitet, zahlt schon heute drauf. Für Beamte in den Ländern stellt sich die Frage, wie die Prüfungen der jeweiligen Innenministerien ausgehen, denn die Entwürfe liegen längst auf dem Tisch.
Auf einen Blick
Das Bundesinnenministerium setzt die GKV-Reform wirkungsgleich für Bundesbeamte um, mit höheren Zuzahlungen bei Medikamenten und Zahnersatz.
Der Eigenanteil bei verschreibungspflichtigen Medikamenten steigt um die Hälfte auf 7,50 bis 15 Euro je Packung, die Festzuschüsse beim Zahnersatz sinken von 60 auf 50 Prozent.
Die Bundesländer prüfen die Übertragung noch zurückhaltend, da sich die Systeme von Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung rechtlich unterscheiden.
Der Bund spart laut Berechnungen bis 2030 jährlich bis zu 300 Mio. Euro bei Kliniken und 200 Mio. Euro bei Arzneimitteln an Beihilfezuschüssen, während Gewerkschaften vor weiteren Einschnitten etwa bei Ehepartnern warnen.
Quellen: Oeffentlicher Dienst News, bundestag.de, Zeit, KI-unterstützt